Bestandsimmobilie vs. Neubau
Je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau kaufen, unterscheiden sich Steuerarten und Kaufnebenkosten deutlich.

Gerade für deutsche Käufer sind Kaufnebenkosten, Fristen und die NIE oft einer der unübersichtlichsten Teile des Spanien-Schritts. Diese Seite schafft Orientierung, ohne eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung zu ersetzen.
Viele Fragen entstehen nicht beim Besichtigen, sondern bei Steuern, Nebenkosten, laufenden Abgaben und der NIE. Genau hier hilft ein klarer Überblick, bevor Unsicherheit oder Zeitdruck entstehen.
Je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau kaufen, unterscheiden sich Steuerarten und Kaufnebenkosten deutlich.
Neben dem Kaufpreis spielen auch Grundsteuer, Nichtresidentensteuer und je nach Vermögenshöhe weitere laufende Abgaben eine Rolle.
Die Número de Identidad de Extranjero ist für wirtschaftliche, geschäftliche und rechtliche Schritte in Spanien zwingend erforderlich.
Die konkrete Einordnung hängt von Region, Immobilientyp und persönlicher Situation ab. Die folgenden Punkte geben den wichtigen Rahmen vor.
Bei einer Bestandsimmobilie fällt in der Regel ITP an. Regional liegt die Grunderwerbsteuer meist zwischen 6,5 % und 11 % des Kaufpreises; in Andalusien wird häufig mit 7 % gearbeitet.
Bei Neubauten fällt in der Regel 10 % IVA auf dem spanischen Festland und den Balearen an, zusätzlich kommt je nach Region die Dokumentensteuer AJD mit rund 0,5 % bis 1,5 % hinzu.
Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und liegen oft zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises. Hinzu kommen bei externer Begleitung häufig Anwaltskosten von rund 1 % zzgl. MwSt.
Dazu zählen vor allem IBI, die Einkommensteuer für Nichtansässige bei Eigennutzung oder Vermietung und bei höherem Vermögen gegebenenfalls zusätzliche Vermögensteuer.
Gerade bei Käufen aus Deutschland oder bei begrenzten Zeitfenstern hilft es enorm, diese Themen frühzeitig mitzudenken.
Zuerst sollte klar sein, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau handelt, weil davon die steuerliche Struktur maßgeblich abhängt.
Steuern sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Escritura zu zahlen. Gerade bei Nichtresidenten sollten auch Sonderfälle früh geklärt sein.
Ohne NIE sind Kauf, Kontoeröffnung und weitere Abwicklungen nicht möglich. Deshalb sollte die Beantragung nicht erst kurz vor dem Abschluss beginnen.
Über das Kontaktformular können Sie kurz schildern, ob es um Bestandsimmobilie, Neubau, Nichtresidenten-Themen oder die NIE geht. Danach lässt sich die passende Richtung deutlich schneller festlegen.